Tarif
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Auskünfte zu Tarifverträgen
ver.di schließt für Mitglieder Tarifverträge mit den Arbeitgebern ab. dju-Mitglieder erhalten Auskunft zu Tarifverträgen von
Jörg Reichel
dju-Landesgeschäftsführer
Tel. 030 - 88 66 54 08
E-Mail: joerg.reichel@verdi.de
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Haustarifverträge Verlage
ver.di hat in Berlin und Brandenburg mit Verlagsunternehmen Haustarifverträge abgeschlossen, die nicht tarifgebundene Mitglieder des Verlegerverbandes sind. Damit konnte verhindert werden, dass das Verlagsunternehmen tariffrei ist. Eine Übersicht über die abgeschlossenen Haustarifverträge steht auf der dju-Bundesinternetseite zur Verfügung.
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Tarifverträge Tageszeitungen
Die Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure, Volontärinnen und Volontäre und für Freie stehen gesammelt auf der dju-Bundesinternetseite:
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Tarifverträge öffentlich-rechtlicher Rundfunk
ver.di hat für die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Tarifverträge abgeschlossen. Informationen zu den Tarifverträgen sind auf der ver.di-Internetseite rundfunkfreiheit.de unter dem jeweiligen Sender abrufbar:
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Tarifverträge für den privatrechtlichen Rundfunk
Die Tarifverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen des privatrechtlichen Rundfunks (TPR) stehen auf der Internetseite von connexx.av, der ver.di-Interessenvertretung für Medienschaffende beim Rundfunk, Film, AV-Produktion und Neue Medien.
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Tarifverträge für Nachrichtenagenturen
Die Tarifverträge für Beschäftigte bei dpa und AFP stehen gesammelt auf der dju-Bundesinternetseite:
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Tarifverträge für Zeitschriften
Die Tarifverträge für Zeitschriften stehen auf der dju-Bundesinternetseite:
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Volontäre an Zeitungen + Zeitschriften
Für Volontäre an Zeitungen und Zeitschriften hat die dju in ver.di Tarifverträge abgeschlossen, die auf der dju-Bundesinternetseite stehen.
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Tarifflucht
Zahlreiche Verlage haben den Weg der Tarifflucht gewählt. Dies bedeutet, dass sie nicht tarifgebundenes Mitglied im jeweiligen Verband sind und auch keinen Haustarifvertrag mit ver.di abgeschlossen haben. Für die Beschäftigten dieser Verlage gelten keine klar geregelten Vereinbarungen zwischen ver.di und den Arbeitgebern. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten auf das Wohlwollen ihrer Arbeitgeber angewiesen sind, was die Höhe von Gehältern, aber auch zum Beispiel der jeweiligen Wochenarbeitszeit, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld angeht. Häufig werden lediglich die gesetzlichen Mindestbestimmungen vom Arbeitgeber erfüllt. Für ihre Rechte können Beschäftigte gemeinsam mit ver.di eintreten.
Link zum Überblick der tarifflüchtigen Verlage
ver.di unterstützt Mitglieder beim Durchsetzen ihrer Rechte.
Informationen gibt
Andreas Köhn
ver.di-Landesfachbereichsleiter + dju-Landesgeschäftsführer
Tel. 030 - 88 66 41 06