Die durch Vereinbarung von Innenministerkonferenz und Trägerverein des Deutschen Presserats im Dezember 2016 eingerichtete „Ständige Kommission“ hat inzwischen sechs Verbänden auf deren Antrag hin die Anerkennung als ausgabeberechtigter Verband ausgesprochen. Dies bedeutet, dass der Presseausweis wieder mit dem "Segen" der Innenminister ausgestellt ist und die Unterschrift der/des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite steht.
Der Antrag für den Presseausweis 2025 und die Richtlinie stehen online. An den Voraussetzungen hat sich nichts geändert (siehe unten). Der Preis für Nichtmitglieder wurde auf 99 Euro erhöht.
Die jährliche Gebühr für das PKW-Schild beträgt 12,50 €.
Die Gebühr der ERSATZ-Ausstellung des Ausweises beträgt 49,50 € und des PKW-Schildes 12,50 €.
Die Gebühren sind generell im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen.
Verwendungszweck: Name AntragstellerIn, gerne mit vorhandener PA-Nummer.
Vor Ort ist nur Barzahlung möglich.
Bankverbindung bei der Landesbank Hessen-Thüringen
BIC HELADEFF
IBAN DE70500500000082000308
Die Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an, damit der Presseausweis als Arbeitsmittel für hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten nicht seinen Wert verliert. Die Ausweise werden deshalb nur an nachweislich hauptberufliche JournalistInnen ausgegeben, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. Für das Merkmal des öffentlichen Interesses ist eine publizistische Tätigkeit insbesondere bei Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten und solchen Online-Diensten nötig, die der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen.
Die nichtpublizistische Tätigkeit für Online-Dienste berechtigt nicht zum Erhalt eines Presseausweises.
An Personen, die die journalistische Tätigkeit nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche JournalistInnen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen.
Nicht jede journalistische Tätigkeit berechtigt jedoch zum Führen eines Presseausweises. Die redaktionelle Tätigkeit für Druckschriften oder Internetseiten, mit denen ganz oder überwiegend pressefremde Zwecke verfolgt werden (z.B. Veranstaltungskalender, Anzeigenblätter, sofern sie keine unabhängige redaktionelle Berichterstattung enthalten, Werbeprospekte, PR-Broschüren - die Aufzählung ist nicht abschließend), begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Presseausweises.
Redakteurvertrag plus aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers bei älteren Verträgen (über 6 Monate).
oder
Bescheinigung des Verlages, der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt bzw. des Arbeitgebers, in der das Vertragsverhältnis als festangestellte/r Journalist/in bestätigt wird.
oder
Impressum der Publikation.
Vertragsvereinbarungen über ständige Mitarbeit bei bestimmten Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Agenturen usw.
oder
Honoraranweisungen der letzten 6 Monate (Rechnungen ausschließlich in Verbindung mit Kontoeingängen)
oder
aktuelle Bestätigung des zuständigen Finanzamts über hauptberufliche (versteuerte) journalistische Tätigkeit.
oder
KSK-Bescheinigung unter Angabe der persönlichen Kennzimmer mit aktuellen Veröffentlichungen, Impressum etc.
Vertrag bzw. eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers
Studienbescheinigung in einem journalistischen Studiengang bzw. der Filmhochschule und eine Bescheinigung des Instituts, dass für die Ausbildung oder studienbegleitende journalistische Tätigkeit ein Presseausweis benötigt wird.
Bitte fügen Sie dem Antrag die jeweiligen Nachweise sowie ein Lichtbild bei und senden Sie die Unterlagen an die unten genannte Anschrift oder kommen Sie persönlich zu den angegebenen Bürozeiten vorbei.
Der Nachweis muss jährlich erbracht werden!
Es werden nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet.
Bitte nicht vergessen:
DER ANTRAG MUSS UNTERSCHRIEBEN SEIN !
Alle, die bereits in den Jahren 2006 bis 2023 einen Presseausweis von uns erhalten haben, benötigen KEIN neues Foto.
Wenn die Voraussetzungen entfallen, ist der Presseausweis ohne Aufforderung zurück zu geben. Der Presseausweis bleibt Eigentum von ver.di. Missbräuchliche Benutzung hat die Entziehung des Presseausweises zur Folge.
Mitglieder der Fachgruppe Journalismus sowie Radio- und FernsehjournalistInnen in ver.di können den internationalen Presseausweis (IPA) der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) beantragen. Der IPA wird von den Landesbezirken nur an Mitglieder ausgegeben, die ihre hauptberufliche journalistische Tätigkeit nachweisen und kostet 60 EUR (inkl. MwSt.). Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Das Antragsformular kann unter Angabe der Postanschrift oder FAX-Nummer angefordert werden bei manuela.werk@verdi.de.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % auf der Grundlage der Einkünfte aus der Tätigkeit im beruflichen Organisationsbereich. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte (zu versteuerndes Einkommen). Alternativ können bei freiberuflich Tätigen 75 % des Jahres-Bruttoeinkommens (Umsatz) als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Ohne Nachweis eines geringeren Verdienstes liegt die Mindestbeitragshöhe bei monatlich 15 €. (Ist das Einkommen aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit so gering, dass nach dieser Berechnung nachweislich weniger als 15 € Mitgliedsbeitrag anfallen, muss dieses anhand geeigneter Unterlagen, etwa eines Steuerbescheids, nachgewiesen werden.)
Der Beitrag für StudentInnen mit der Fachrichtung Journalistik, Kommunikationswissenschaft bzw. StudentInnen der Filmhochschule beträgt monatlich mindestens 7,50 €. Bei journalistischen Tätigkeiten neben dem Studium wird dieses Einkommen entsprechend den oben aufgeführten Satzungsbestimmungen ebenfalls für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
NEUE ADRESSE in der ver.di-Bundesverwaltung: Bitte dort am Empfang melden!
Manuela Werk-Zimmermann
ver.di-Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Fachbereich A – Presseausweisbüro
Paula-Thiede-Ufer 10
2. Etage Zimmer 2 C 05
10179 Berlin
Tel.: 030 - 8866 - 5420
Fax: 030 - 8866 - 5934
E-Mail: presseausweise.bb@verdi.de
Öffnungszeiten:
Montag 9 - 16.30 Uhr
Dienstag 9 - 16.30 Uhr
Mittwoch 9 - 14.00 Uhr
Donnerstag 13 - 15.00 Uhr
langer Donnerstag ab 24.10.2024 bis 13.02.2025 bis 19.00 Uhr
außerhalb - Termine nur nach Vereinbarung
Hinweis: Für alle Fragen rund um die ver.di-Mitgliedschaft (Eintritt, Beitrag, Leistungen, Wechsel, etc.) ist der ver.di-Service unter service.bb@verdi.de, Tel. (030) 88666 erreichbar.