dju in ver.di: EV gegen ZEIT-AGBs beantragt
22.04.2010 - Der Zeitverlag legt seit kurzem seinen Freien neue AGBs vor, in denen er die Einräumung umfangreicher Nutzungsrechte verlangt, für ein Jahr ab Ablieferung als ausschließliche, danach unbegrenzt als einfache, und möchte das mit den einmaligen "Pauschalhonorar" definitiv abgegolten sehen.
Wie bei den vergleichbaren - und in wesentlichen Teilen bislang erfolgreichen - Verfahren gegen Springer Verlag und Bauer Achat GmbH hat der DJV am 21.4.10 gemeinsam mit der dju in ver.di einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg gestellt, nachdem der Verlag auf eine Abmahnung mit der Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung nicht reagiert hatte. Wir raten allen betroffenen Mitgliedern, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben und die gerichtliche Klärung abzuwarten.