05.11.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) appelliert an die Mitglieder des Bundesrats, auf der morgigen Sitzung (6. November 2015) dem Antrag des Landes Thüringen zu folgen und das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung an den Vermittlungsausschuss zu überweisen.
„Das Ziel muss es sein, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung grundlegend zu überarbeiten. In der vorliegenden Form führt das Gesetz zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger und zu einer Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit, die nicht akzeptabel ist“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Werneke kritisierte, dass der besondere Schutz von Daten sogenannter Berufsgeheimnisträger wie unter anderem Journalistinnen und Journalisten künftig nicht mehr gewährleistet sei. Der vorliegende Gesetzentwurf behindere mit der Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten die Möglichkeit der Journalistinnen und Journalisten, ihren Informantinnen und Informanten umfassenden Schutz vor Aufdeckung zu gewährleisten. „Mit dem Gesetz wird die grundgesetzlich geschützte Arbeit der Medien und ihr Auftrag zur umfassenden, aufklärenden Berichterstattung untergraben. Das ist eine Gefahr für das demokratische Gemeinwesen“, sagte Werneke. Er verwies darauf, dass die geplanten Regelungen nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprächen.