Tarifeinigung für dpa

08.02.2017

2,8 Prozent mehr Geld, Einführung einer betrieblichen Altersversorgung und weitere Verbesserungen

08.02.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Verhandlungsergebnis für die rund 800 Beschäftigten der dpa GmbH und ihre journalistischen Tochterunternehmen: „Alle Kolleginnen und Kollegen bekommen rückwirkend zum 1. Januar 2017 2,8 Prozent mehr Geld und die Einstiegsgehälter in den Redaktionen der Konzernmutter werden angehoben. Wir konnten zudem eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der Tochterunternehmen und der dpa GmbH durchsetzen. Das war eine überfällige sozialpolitische Weichenstellung“, sagte die ver.di-Verhandlungsführerin Cornelia Haß.

ver.di und der DJV hatten sich gestern (7. Februar 2017) mit der Geschäftsführung der dpa auf einen Abschluss geeinigt. Dieser sieht vor, die Manteltarifverträge mit den darin enthaltenen Regelungen zu Urlaub, Zusatzleistungen etc. unverändert wieder in Kraft zu setzen.

Darüber hinaus wurden spätere Sprünge in höhere Tarifgruppen sowie die Streichung der so genannten dpa-Dienstjahre ab 2019 vereinbart: „Die dpa-Geschäftsführung hat tiefe Einschnitte in die Gehaltsstruktur der dpa GmbH verlangt und damit ein hohes Maß an Solidarität heraus gefordert. Die Beschäftigten haben gezeigt, dass sie an einem Strang ziehen und mit Aktionen sowohl im Berliner Newsroom als auch in diversen dpa-Landesbüros deutlich gemacht, wie wichtig ihnen ein ausgewogenes Tarifergebnis ist. Das haben wir auch dank dieser Aktionen nun erreicht“, unterstrich Haß.

 

Gemeinsame Information der Geschäftsleitung und der Gewerkschaften zum Tarifabschluss vom 8. Februar für die rund 800 Beschäftigten bei dpa (Mutter- und Töchtergesellschaften). ver.di wird dazu die Mitglieder befragen:

Tarifeinigung für dpa-Mutter und –Töchter erzielt

Die dpa-Unternehmensleitung und die Gewerkschaften DJV und ver.di haben sich am Dienstag in Berlin über neue Tarifregelungen verständigt. Das Tarifergebnis gilt für alle Beschäftigten der dpa GmbH und der journalistischen Tochterunternehmen.

Die Kernpunkte der Einigung sehen vor:

Eine lineare Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab 1.1.2017 mit folgenden Besonderheiten:

  • Die Vergütungen für Volontäre und Auszubildende werden um 80,- Euro brutto pro Monat angehoben.
  • Die Einstiegs-Tarifgruppe Ia für Redakteure wird vor der linearen Erhöhung auf 3.200,- Euro brutto angehoben.
  • Die Gehaltserhöhung beträgt mindestens 100,- Euro brutto je Vollzeitstelle.
  • Bei den Tarifgruppen III, IIIa und IIIb beträgt die Erhöhung maximal 100,- Euro brutto je Vollzeitstelle.
  • Künftig haben die Angestellten der dpa-Mutter sowie alle Beschäftigten der journalistischen Töchter Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zu einer paritätisch finanzierten und gesetzlich geförderten Altersvorsorge (beAV) in Höhe von maximal 60,- Euro pro Monat (bezogen auf eine Vollzeitstelle). Dieser Betrag wird ab dem 1.1.2019 auf maximal 80,- Euro angehoben. Diese Regelung gilt nur für neu abgeschlossene Verträge zur Altersvorsorge beim Presseversorgungswerk und ist erstmals zum 31.12.2021 kündbar. Die Details dieser Regelung werden kurzfristig ausgearbeitet und in Informationsveranstaltungen (ggf. individuell) vorgestellt.
  •  Die Regelung zu den dpa-Dienstjahren gilt zunächst unverändert fort und entfällt mit Wirkung zum 31.12.2018. Sie sah bisher vor, Redakteure mit einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur dpa nach fünf Jahren in Gruppe IIb, nach zehn Jahren in Gruppe IIIa und – bis zum 31.12.2008 – nach 15 Jahren in Gruppe IIIb einzustufen.

 

Die Regelung zu den dpa-Berufsjahren gilt zunächst unverändert fort und wird mit Wirkung zum 31.12.2018 wie folgt geändert:

  • Der Sprung in die Tarifgruppe Ib erfolgt künftig nach 4 vollendeten Berufsjahren.
  • Der Sprung in die Tarifgruppe II erfolgt künftig nach 8 vollendeten Berufsjahren.
  • Der Sprung in die Tarifgruppe III erfolgt künftig nach 16 vollendeten Berufsjahren.

 

Die Manteltarifverträge für Angestellte und Redakteure werden rückwirkend zum 1.2.2016 unverändert wieder in Kraft gesetzt.

 Die Tarifverträge laufen bis zum 31.12.2018.

Die Tarifvertragsparteien haben sich im Rahmen einer Protokollnotiz darauf verständigt, dass zeitnah Verhandlungen zum Thema Funktionszulagen und Vergütung Multimedia aufgenommen werden.

Die Tarifparteien  haben sich auf einen Gremienvorbehalt bis inkl. 6.3.2017 verständigt. Daraus ergibt sich auch, dass eine Umsetzung der Gehaltserhöhung frühestens mit der April-Abrechnung erfolgen kann.