08.02.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Verhandlungsergebnis für die rund 800 Beschäftigten der dpa GmbH und ihre journalistischen Tochterunternehmen: „Alle Kolleginnen und Kollegen bekommen rückwirkend zum 1. Januar 2017 2,8 Prozent mehr Geld und die Einstiegsgehälter in den Redaktionen der Konzernmutter werden angehoben. Wir konnten zudem eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der Tochterunternehmen und der dpa GmbH durchsetzen. Das war eine überfällige sozialpolitische Weichenstellung“, sagte die ver.di-Verhandlungsführerin Cornelia Haß.
ver.di und der DJV hatten sich gestern (7. Februar 2017) mit der Geschäftsführung der dpa auf einen Abschluss geeinigt. Dieser sieht vor, die Manteltarifverträge mit den darin enthaltenen Regelungen zu Urlaub, Zusatzleistungen etc. unverändert wieder in Kraft zu setzen.
Darüber hinaus wurden spätere Sprünge in höhere Tarifgruppen sowie die Streichung der so genannten dpa-Dienstjahre ab 2019 vereinbart: „Die dpa-Geschäftsführung hat tiefe Einschnitte in die Gehaltsstruktur der dpa GmbH verlangt und damit ein hohes Maß an Solidarität heraus gefordert. Die Beschäftigten haben gezeigt, dass sie an einem Strang ziehen und mit Aktionen sowohl im Berliner Newsroom als auch in diversen dpa-Landesbüros deutlich gemacht, wie wichtig ihnen ein ausgewogenes Tarifergebnis ist. Das haben wir auch dank dieser Aktionen nun erreicht“, unterstrich Haß.
Tarifeinigung für dpa-Mutter und –Töchter erzielt
Die dpa-Unternehmensleitung und die Gewerkschaften DJV und ver.di haben sich am Dienstag in Berlin über neue Tarifregelungen verständigt. Das Tarifergebnis gilt für alle Beschäftigten der dpa GmbH und der journalistischen Tochterunternehmen.
Die Kernpunkte der Einigung sehen vor:
Eine lineare Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab 1.1.2017 mit folgenden Besonderheiten:
Die Regelung zu den dpa-Berufsjahren gilt zunächst unverändert fort und wird mit Wirkung zum 31.12.2018 wie folgt geändert:
Die Manteltarifverträge für Angestellte und Redakteure werden rückwirkend zum 1.2.2016 unverändert wieder in Kraft gesetzt.
Die Tarifverträge laufen bis zum 31.12.2018.
Die Tarifvertragsparteien haben sich im Rahmen einer Protokollnotiz darauf verständigt, dass zeitnah Verhandlungen zum Thema Funktionszulagen und Vergütung Multimedia aufgenommen werden.
Die Tarifparteien haben sich auf einen Gremienvorbehalt bis inkl. 6.3.2017 verständigt. Daraus ergibt sich auch, dass eine Umsetzung der Gehaltserhöhung frühestens mit der April-Abrechnung erfolgen kann.