ZEIT ONLINE: Tarifeinigung erzielt!

15.03.2022

Tarifinfo

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di, der DJV Berlin/JVBB sowie die Arbeitgebervertreter der Zeit Digital GmbH und ZEIT Online GmbH haben in einem offenen und konstruktiven Dialog die fast vollständige Angleichung der Arbeitsbedingungen für Angestellte und Redakteure (m/w/d) von ZEIT ONLINE in Berlin an die Tarifbedingungen für die Print-Redaktion und den Print-Verlag vereinbart. Über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren, beginnend mit dem 1. April 2022, werden Gehälter und Nebenleistungen der tariflichen Mitarbeitenden weiter angeglichen und vor allem deren Arbeitszeit nach und nach dem Niveau von Print angepasst. Dies war ein Kernpunkt der Beschäftigten von ZEIT ONLINE, die nun eine Absenkung der bisherigen Arbeitszeit von 40-Wochenstunden auf die tariflichen 36-Wochenstunden für Redakteurinnen und Redakteure bzw. 35-Wochenstunden für Angestellte bis 2026 bekommen.

2016 hatte ein Haustarifvertrag, der die bei Print geltenden VDZ-Tarifverträge in vielen Teilen bereits anerkannte, schrittweise Erhöhungen der Gehälter und eine bessere soziale Absicherung bei ZEIT ONLINE ermöglicht. Vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommission, haben dju in ver.di, DJV Berlin/JVBB  und die Arbeitgebervertretung der Zeit Digital GmbH und Zeit Online GmbH, Standort Berlin, folgende Einigung erzielt:

  • Urlaubsgeld: Mit Rückwirkung zum 1. Januar 2022

    erhalten Redakteure (m/w/d) ein Urlaubsgeld iHv 45% des indiv. tariflichen Monatsentgelts unter Beachtung der im MTV § 10 Ziff 7 jeweils geltenden Höchstbemessungsgrenze (derzeit: 3.681,30 €)

    erhalten Angestellte (m/w/d) ein Urlaubsgeld iHv 45% des indiv. tariflichen Monatsentgelts unter Beachtung der im MTV f. Angestellte in § 6 Ziff 10 jeweils geltenden Höchstbemessungsgrenze (derzeit: 3.247 €)

     
  • Mit Wirkung zum 1. April 2022

    werden Studierende (m/w/d) in Tarifgruppe 3 des Gehaltstarifvertrages für Angestellte des VDZ HH, SH, MV in seiner jeweiligen Fassung eingruppiert. Soweit und solange der daraus resultierende Stundenlohn 13,22 € unterschreitet, erhalten sie eine anrechenbare Ausgleichszulage auf den Stundenlohn in Höhe der Differenz. Zusätzlich partizipieren Studierende bereits ab dem 1.4.22 an der vollen Gewährung von Urlaubsgeld und Jahresleistung in dem Umfang, in dem das Angestellte nach dem jeweils geltenden MTV tun, also derzeit UrlG 65%, JLstg 90%). Sie erhalten beide Einmalzahlungen als nicht anrechenbare Zulage ihres Stundenlohns monatlich je Arbeitsstunde ausgezahlt. Dies entspricht einem Stundenlohn von z.Z. 14,68 €/Std. ab dem 1.4.22

    erhalten Tarifmitarbeiter, also Redakteure und Angestellte einschließlich der Studierenden (m/w/d) die Kontoführungsgebühr i.H.v. 1,28 € nach Maßgabe des § 3 Ziff 3 MTV für Redakteure in der jeweils geltenden Fassung.

    wird die tarifliche Wochenarbeitszeit für Angestellte in Vollzeit um eine Stunde auf 39 Stunden reduziert.

     
  • Mit Wirkung zum 1. Januar 2023


    wird für alle Redakteure (m/w/d) im Tarifvertrag der Beitrag durch den Arbeitgeber zum Presseversorgungswerk von 3% auf 4% erhöht.

    erhalten Redakteure (m/w/d) ein Urlaubsgeld nach Maßgabe des Manteltarifvertrags (MTV) für Redakteure § 10 Ziff. 7 von derzeit 85% des individuellen tariflichen Monatsentgelts unter Beachtung der jeweils geltenden Höchstbemessungsgrenze (derzeit: 3.681,30 €)

    erhalten Angestellte (m/w/d) ein Urlaubsgeld nach Maßgabe des MTV f. Angestellte § 6 Ziff. 9 Satz 4 i.H.v. 65% des individuellen tariflichen Monatsentgelts unter Beachtung der im MTV f. Angestellte in § 6 Ziff. 10 jeweils geltenden Höchstbemessungsgrenze (derzeit: 3.247 €).

     
  • Mit Wirkung zum 1. Januar 2024


    Besteht ein Anspruch auf Jahresleistung ohne Wartezeit (für Redakteure gem. § 4 Ziff. 4 HTV i.V.m. § 4 Ziff. 1 MTV Red i.H.v. 95%, für Angestellte gem. § 4 Ziff. 7 Nr.9 i.H.v. 90% f. Angestellte)

    wird die Urheberrechtspauschale auf 50 € angehoben.

     
  • Mit Wirkung zum 1. Januar 2025


    wird die tarifliche Wochenarbeitszeit für Redakteure in Vollzeit von 40 Stunden auf 38 Stunden reduziert (§ 4 Ziff. 1b Satz 3 HTV)

    Wird die tarifliche Wochenarbeitszeit für Angestellte in Vollzeit von 39 Stunden auf 37 Stunden reduziert (§ 4 Ziff.1a Satz 2 HTV)

     
  • Mit Wirkung zum 1. Januar 2026


    gilt die tarifliche Wochenarbeitszeit für Redakteure in Vollzeit gemäß MTV (§ 4 Ziff. 1b Satz 3 HTV) zur Zeit 36 Std./Woche

    gilt die tarifliche Wochenarbeitszeit für Angestellte in Vollzeit gemäß MTV (§ 4 Ziff. 1a Satz 2 HTV i.V.m. § 2 Ziff. 1 MTV f. Angestellte) zur Zeit 35 Std./Woche


    Die Einzelheiten der am 11. März 2022 erzielten Einigung werden aktuell textlich in Form eines neuen Haustarifvertrag übertragen.

 

 

Downloads