ver.di kritisiert Vorratsdatenspeicherung als massiven Eingriff in die Grundrechte und die Pressefreiheit

22.05.2015

22.05.2015 - Als „massiven und ungerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und in die Pressefreiheit“ kritisiert der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung. „Hat die Regierung noch im Januar versichert, sie werde nach den Anschlägen auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris alles erforderliche tun, um die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten und die damit verbunden Rechte zu verteidigen und zu schützen, konterkariert sie nun ihre hehren Ansprüche. Es ist zu hoffen, dass dieser Spuk ein schnelles Ende beim Bundesverfassungsgericht nimmt. Denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die hieraus erwachsenden datenschutzrechtlichen Grundsätze der Erforderlichkeit und der Datensparsamkeit vertragen sich schlicht nicht mit einer anlasslosen Speicherung auf Vorrat“, sagte Werneke.

Besonders Journalistinnen und Journalisten seien betroffen von der Datensammelwut der Regierung, kritisierte der ver.di-Vize den aktuellen Referentenentwurf. Danach sollen die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger anlasslos erfasst werden. So ließe sich nachvollziehen, wer wann wo gewesen sei und mit wem gesprochen habe. Mittels der Auswertung so genannter Standortdaten könnten dann präzise Bewegungsprofile erstellt werden.

Eine Verwertung der erfassten Daten von sogenannten Berufsgeheimnisträgern soll nach den vorliegenden Plänen zwar nicht stattfinden. Doch wie das funktionieren solle, sei vollkommen unklar. Betroffene sollten zwar vor dem Abruf der Daten benachrichtigt werden, müssten sich dann allerdings als Berufsgeheimnisträger zu erkennen geben. „Medienschaffende, die sich outen müssen, gefährden aber damit auch immer ihre Quellen, was einen weiteren, inakzeptablen Eingriff in die Voraussetzungen für die grundgesetzlich geschützte Arbeit der Medien darstellt“, sagte Werneke.

Eine Absage erteilte Werneke auch den Regierungsplänen zur sogenannten Datenhehlerei, die Journalistinnen und Journalisten kriminalisierten: „Das Beschaffen und Zusammenstellen von Informationen und Daten aus diversen und zu schützenden Quellen, gehört unabdingbar zur journalistischen Recherche. Sorgfältige journalistische Arbeit ist keine Straftat, das muss im Gesetz deutlich werden“, forderte Werneke.