25.02.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Entwurf für einen neuen Staatsvertrag beim ZDF: „Wenn es nach den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geht, werden die ZDF-Gremien auch künftig nicht so plural und regierungsfern zusammengesetzt sein, wie es möglich wäre“, erklärte Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, anlässlich der von ver.di eingereichten, schriftlichen Stellungnahme zur Novelle des ZDF-Staatsvertrags.
Zwar setzten die Länderchefs die Vorgaben aus Karlsruhe insofern um, als dass sie die Vertreterinnen und Vertreter der "Staatsbank" auf ein Drittel begrenzten. ver.di hatte jedoch die weitgehende Freiheit der Gremien von Exekutivvertreterinnen und -vertretern gefordert, um die Gremien gänzlich von staatlichem Einfluss zu befreien. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierungen in den Gremien vertreten bleiben sollen, obwohl sie es sind, die die Rundfunkpolitik in Deutschland maßgeblich bestimmen. Ebenso unverständlich ist, warum die Bundesregierung in einer Anstalt der Länder weiter Sitze innehaben soll“, sagte Werneke. Vielmehr hätten aus Sicht der ver.di Parteienvertreterinnen und -vertreter ohne Regierungsfunktion in den Gremien verbleiben sollen, um die Parteienvielfalt in Deutschland ausreichend widerzuspiegeln.
ver.di kritisiert darüber hinaus, dass es auch künftig keine staatsvertraglich fixierten Sitze mit Stimmrecht für Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Verwaltungsrat geben soll. „Damit enthalten die Länderchefs dem ZDF vor, was bei mehreren ARD-Sendern längst Standard ist“, sagte Werneke.
Auch eine ernsthafte Überprüfung der heutigen Relevanz gesellschaftlicher Gruppen, die bereits im Fernsehrat sitzen, habe nicht stattgefunden. So hätte man durch die Streichung von Doppelmandaten, etwa bei den Kirchen, Platz für weitere Organisationen schaffen können, die bisher nicht vertreten sind. Schwächen wiesen auch die 16 föderalen „Körbe“ auf, die jedem Bundesland einen festen Bereich zuordnen sollen. Demnach entsendet zum Beispiel das Saarland eine Vertreterin bzw. einen Vertreter aus dem Bereich „Kunst und Kultur“, das Land Berlin aus dem Bereich „Internet“ usw. „Dass hier die Länder über Landesgesetze entscheiden sollen, welche Organisation benannt wird, ist eine unnötige Einschränkung. Direkte Mandate wären die bessere Lösung gewesen“, so Werneke.
Als grundsätzlich positiv bewertet ver.di die Aufnahme der bisher nicht repräsentierten Bereiche „Migranten“ und „Muslime“ in den Fernsehrat, das eigenständige Benennungsrecht durch die Organisationen sowie die Festlegung von Mindeststandards bei der Transparenz der Fernsehratssitzungen.
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